Allgemeine Geschäftsbedingungen

Puchegger GmbH, 2821 Lanzenkirchen, Wechselgasse 10

I. Allgemeines
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil aller zwischen dem Kunden und der Puchegger GmbH abgeschlossenen Verträge.
2. Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Bestätigung der Puchegger GmbH.
3. Die Puchegger GmbH ist berechtigt, binnen 8 Tagen ab Vertragsabschluss (Annahme des Angebotes) ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der First reicht es aus, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. In diesem Fall stehen dem Vertragspartner keine wie immer gearteten Schadenersatzansprüche zu.

II. Preise
1. Alle von der Puchegger GmbH genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer ab dem Firmensitz der Puchegger GmbH ohne Verpackung und Versand-kosten zu verstehen.
Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Preiserhöhungen wegen Änderung der Einstandspreise, der Zölle, Frachtkosten und sonstiger Unkosten zwischen Bestellung und Lieferung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

III. Zahlungsbedingungen
1. Mangels anderer Vereinbarungen ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
2. Bei Zahlungsverzug ist die Puchegger GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
3. Die Puchegger GmbH ist bei Zahlungsverzug des Vertragspartners berechtigt, statt der Erfüllung des Kaufvertrages auch den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn der Vertragspartner nach schriftlicher Mahnung unter 14-tägiger Fristsetzung den Kaufpreis nicht bezahlt. Im Falle des Rücktritts ist die Puchegger GmbH berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Nettokaufpreises zuzüglich 20% USt. in Rechnung zu stellen. Diese Stornogebühr ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig und unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Der Puchegger GmbH bleibt es allerdings unbenommen, auch einen darüber hinausgehenden Schaden zu begehren.
4. Der säumige Vertragspartner ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außer-prozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen.
5. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Vertragspartners gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von der Puchegger GmbH anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises im Fall berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig.

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die Puchegger GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Sofern von dritter Seite auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegen-stände gegriffen werden sollte, ist der Vertragspartner verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Puchegger GmbH hinzuweisen und hat der Vertragspartner hievon die Puchegger GmbH sofort mit eingeschriebenen Brief zu verständigen, damit diese Klage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Puchegger GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, ist der Vertragspartner zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
2. Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Vertragspartner erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Vertragspartner verpflichtet sich umgehend zu melden und den Erlös getrennt zu verwahren.
3. Kommt der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollinhaltlich nach, kann die Puchegger GmbH den Eigentumsvorbehalt geltend machen. Der Vertragspartner hat diesfalls die Waren, Geräte oder dergleichen auf eigene Kosten und Gefahr an die Puchegger GmbH zurückzustellen. Die Puchegger GmbH ist weiters berechtigt, sich selbst den Besitz an den Waren, Geräten oder der-gleichen zu verschaffen. Für den Fall der berechtigten Einziehung der Waren, Geräte oder dergleichen durch die Puchegger GmbH verzichtet der Vertragspartner auf die Einbringung einer Besitzstörungs-klage und ist diesfalls auch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sache abzuleiten. Der Einzug der Sache erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
4. Sämtliche Kosten der Rücknahme inklusive der Kosten des Rücktransportes zum Firmensitz der Puchegger GmbH trägt der Vertragspartner.
6. Der Vertragspartner tritt der Puchegger GmbH bereits jetzt im Falle einer Weiterveräußerung alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Vertragspartner auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Vertragspartners, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Vertragspartner, die Forderungen nicht einzuziehen, solange sein Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann die Puchegger GmbH verlangen, dass der Vertragspartner die ihm ab-getretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand auf Verlangen der Puchegger GmbH vom Vertragspartner auf den vollen Wert gegen alle Risken zu versichern und die Versicherungspolizzen sind zu Gunsten der Puchegger GmbH zu vinkulieren.
7. Der Vertragspartner hat die Pflicht während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Kaufgegen-stände in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort – ab-gesehen von Notfällen bei der Puchegger GmbH ausführen zu lassen.

V. Lieferung
1. Die Lieferfristen, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart werden, sind freibleibend.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrages, jedoch niemals vor Leistung der vereinbarten Anzahlung oder ersten Rate.
3. Ein Vertragsrücktritt seitens des Vertragspartners ist erst möglich, wenn der Vertragspartner schriftlich die Vertragserfüllung verlangt und eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
4. Im Falle einer vereinbarten Abänderung des Auftrages ist die Puchegger GmbH berechtigt, den Liefertermin neu zu bemessen.
5. Die Puchegger GmbH behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.
6. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, usw. sind als an-nähernde Angaben zu betrachten.
7. Bei Reparaturen anfallendes Altmaterial geht, wenn nicht anders vereinbart, in das Eigentum der Puchegger GmbH über, ohne dass es einer gesonderten Verständigung des Vertragspartners bedarf.
8. Ein Schadenersatzanspruch des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen.
9. Die Puchegger GmbH behält sich vor, vom Vertrag für den Fall zurückzutreten, dass ihr nach Vertragsabschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre Forderungen nicht mehr ausreichend gesichert werden.

VI. Erfüllungs- und Übernahmebedingungen
1. Die Lieferung ist erfüllt:
a. Bei Abholung von der Produktionsstätte der Puchegger GmbH:
Mit Ausfolgung des Kaufgegenstandes.
b. Für Lieferungen durch einen Spediteur:
Mit Übergabe an den Transporteur/Drittunternehmer. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
c. Bei Auslieferung durch die Puchegger GmbH: Mit Übergabe an den Vertragspartner oder einen von diesem bestimmten Ort.
2. Alle Gefahren gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Vertragspartner über.

VII. Gewährleistung
1. Die Puchegger GmbH leistet nur dem Erstkäufer gegenüber bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik und der EG-Konformitätserklärung entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes während der Dauer von 12 Monaten nach Lieferung. Die Gewährleistung wird nach Wahl der Puchegger GmbH entweder durch Reparatur oder durch Ersatz derselben erfüllt. In allen Fällen werden nur Teile ersetzt, die einen Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit aufweisen.
2. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
3. Die Waren, Geräte oder dergleichen sind nach der Übernahme unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der Puchegger GmbH schriftlich oder per E-Mail bekannt zu geben. Zur Fristwahrung muss die Mängelrüge rechtzeitig bei der Puchegger GmbH eingelangt sein. Die Beweispflicht für das rechtzeitige Einlangen trifft den Vertragspartner.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Jeder Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Vertragspartner die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Beiblatt: Wichtige Hinweise) nicht befolgt und insbesondere die vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß und zeitgerecht durchführen lässt. Der Vertragspartner bestätigt den Erhalt des Hinweisblattes: „Radarbox, Wichtige Hinweise“.
5. Auch im Falle berechtigter Gewährleistung verzichtet der Vertragspartner rechtsverbindlich auf die Geltendmachung von Minderung oder (und) Wandlung oder (und) auf Ersatz eines mittelbaren oder (und) unmittelbaren Schadens.
6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert bzw. repariert worden ist.
8. Die Stellung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Vertragspartner nicht von der vertraglich vereinbarten Zahlung. Dies gilt auch für Service und Ersatzteilfakturen. Jeder Gewährleistungsanspruch erlischt bei Zahlungsverzug des Vertragspartners.

VIII. Schadenersatz
Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Puchegger GmbH sind ausdrücklich aus-geschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Puchegger GmbH.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Soweit einzelne Vertragsbestimmungen, aus welchem Grund immer, nicht zur Anwendung kom-men, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingun-gen. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
2. Erfüllungsort ist Lanzenkirchen.
3. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für Lanzenkirchen örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
4. Für sämtliche Rechtsgeschäfte der Puchegger GmbH gilt ausschließlich materiell österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes.

 

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